Sozialwerk der Kölner Polizei und der Datenschutz im Mai 2018

Liebe Freundinnen und Freunde des Sozialwerkes der Kölner Polizei,

ab dem 25.Mai 2018 ist die neue europaweite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden und verpflichtet uns nachzufragen, ob wir Ihnen weiterhin Informationen und Einladungen zu unseren Veranstaltungen zusenden dürfen.

Darüberhinaus werden wir alle Mitglieder gesondert im Sinne der neuen Datenschutzgrundverordnung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten anschreiben und um ihre Zustimmung/Ablehnung bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vorstand